Rechtsprechung
BVerwG, 02.06.2005 - 8 B 23.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Begriff eines "erheblich baulichen Aufwands" - Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz durch das Verwaltungsgericht
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Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 14.12.2004 - 5 A 549/03
- BVerwG, 02.06.2005 - 8 B 23.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94
Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 8 B 23.05
Danach ist ein erheblicher baulicher Aufwand im Sinne des Gesetzes gegeben, wenn eine vergleichende Betrachtung des Objekts in seinem früheren und dem geänderten Zustand ergibt, dass die beanspruchte Sache nach der Verkehrsanschauung infolge der Baumaßnahmen und der hiermit verbundenen Nutzungsänderung nicht mehr dieselbe ist (Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5).Nichts anderes folgt aus dem Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27), das bezüglich der Frage der Erheblichkeit des baulichen Aufwands ebenfalls auf eine vergleichende Betrachtung des früheren und des veränderten Zustandes unter dem Blickwinkel verweist, ob die beanspruchte Sache noch dieselbe ist wie vor der Baumaßnahme, und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Urteil vom 30. November 1995 (a.a.O.) als Beleg für die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug nimmt.
- BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99
Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 8 B 23.05
Nichts anderes folgt aus dem Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27), das bezüglich der Frage der Erheblichkeit des baulichen Aufwands ebenfalls auf eine vergleichende Betrachtung des früheren und des veränderten Zustandes unter dem Blickwinkel verweist, ob die beanspruchte Sache noch dieselbe ist wie vor der Baumaßnahme, und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Urteil vom 30. November 1995 (…a.a.O.) als Beleg für die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug nimmt. - BVerwG, 24.07.1992 - 4 B 135.92
Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 8 B 23.05
Ob es einem Beweisantrag nachzugehen hat, richtet sich danach, ob diese Beweisaufnahme für die Entscheidung erforderlich ist (Beschluss vom 24. Juli 1992 - BVerwG 4 B 135.92 -).